STORNOBEDINGUNGEN

Behandlungsausfälle / Stornobedingung/ Behandlungszeiten / Behandlungsdauer / Haftung



Sämtliche vereinbarten Behandlungstermine, egal ob mündlich, persönlich oder schriftlich vereinbart, sind verbindlich.

Terminänderungen sind bis spätestens 24 Stunden (an Werktagen) vor dem vereinbarten Termin möglich. Nachrichten über WhatsApp, SMS, Mobilbox und per E-Mail werden in solchen Fällen auch außerhalb der Studiozeiten (MO-FR) gelesen, ggf. sogar beantwortet und somit akzeptiert!



Kann oder möchte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und wurde dieser nicht rechtzeitig verschoben oder abgesagt, gilt folgendes:

● Bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen keine Stornokosten an.

● Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der Behandlungskosten für die exklusiv reservierte Zeit verrechnet. 

● Bei Nichterscheinen werden 100 % der Behandlungskosten verrechnet. 

● Bei speziellen Situationen wird ggf. Rücksicht genommen und eine Ausnahme gemacht. Dies wird allerdings individuell entschieden! 


 

Bei Verspätung des Kunden gilt der ursprünglich vereinbarte Behandlungstermin. Die versäumte Zeit wird nur dann nachgeholt, wenn dies den weiteren Organisationsablauf nicht beeinträchtigt. Ist die Verspätung des Kunden in einem Maße, dass die gebuchte Behandlung nicht mehr durchführbar ist, ohne den weiteren Ablauf des Betriebs zu stören und/oder entstünden bei voller Inanspruchnahme für nachfolgende Kunden Wartezeiten, so behalte ich mir vor, den Termin mit vollem Preis zu berechnen, aber die Behandlungsdauer entsprechend zu verkürzen, damit nachkommende Kunden zur vollen Zufriedenheit behandelt und bedient werden können.


 

Ich hafte nicht für irgendeinen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schuldhafte Pflichtverletzung und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Leistung. Darüber hinaus hafte ich nur für typische und vorhersehbare Schäden, d.h. für solche, mit deren Eintritt sie bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise rechnen konnten. Ansprüche aus (Mängel)Folgeschäden, sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn, sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Etwas zum Nachdenken 😉


Es sollte eigentlich selbstverständlich sein:

Wer krank ist, bleibt zu Hause.


Krank hier zu erscheinen, hustend, mit Rotznase und allem drum und dran, nur weil man sonst Ausfall zahlen müsste, ist respektlos. Damit wird bewusst in Kauf genommen, dass Mitarbeitende oder ich selbst krank werde.


Auch wir möchten natürlich gesund bleiben!


Wenn man trotz Krankheit meint kommen zu müssen, dann wäre wenigstens eine FFP2-Maske das Minimum an Rücksicht.


Wir reden hier über eine Schönheitsdienstleistung. 

Davon hängt kein Leben ab.

Meine Existenz aber sehr wohl, wenn Termine ausfallen und nicht bezahlt werden.


Deshalb ist klar:

Wer krank erscheint, wird ungefragt nach Hause geschickt. Der Ausfall wird berechnet.


Respekt und Mitgefühl sollten keine Ausnahme sein.